Dienstag, 23. Juni 2015

Strafrechtler kritisiert Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz


Zudem könnte die Ärzteschaft zukünftig per Berufsordnung festlegen, welches Verhalten strafbar ist und welches nicht. Deshalb empfiehlt Schneider die Streichung der 2. Tatbestandsalternative "der Verletzung von Berufsausübungspflichten". Die geplante Regelung in Form des § 299a StGB schließe nicht nur die Lücke, dass niedergelassene Vertragsärzte bislang nicht in den Anwendungsbereich der Korruptionsdelikte einbezogen werden. Der gegenwärtige Entwurf gehe weit darüber hinaus und schaffe unberechenbares Strafrecht.

Zusätzlich erscheine der Entwurf aus rechtspolitischem Blickwinkel so, dass erwünschte, sozialrechtlich vorgegebene Kooperationen unter strafrechtlichen Generalverdacht gestellt werden. Schneider befürchtet ebenso eine Missbrauchsanfälligkeit des vorgesehenen Strafantragsrechts durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Auch hier sieht er Klarstellungsbedarf, damit Kooperationen ohne belegbare Unrechtsvereinbarung nicht unter den Vorteilsbegriff fallen. Details unter: www.gesundheit-adhoc.de (Pressemeldung vom 27. Mai 2015).:

Montag, 15. Juni 2015

Pe-Ha-Glide®: Excellente Eigenschaften

Neu bei beval-med. medizintechnik:  Pe-Ha-Glide®

Pe-Ha-Glide® ist eine hochwertige viskoelastische Substanz für die extraokulare Verwendung, basierend auf  Hydroxypropylmethylcellulose. Es besitzt sehr gute Gleiteigenschaften, ist hochkompatibel mit anderen viskoelastischen Substanzen und BSS-Lösungen, ist leicht anzuwenden und zu entfernen sowie frei von Konservierungsstoffen. Pe-Ha-Glide® ist steril in Plastik-Ampullen  mit oder ohne Kanüle erhältlich.

Pe-Ha-Glide® kann als Gleitgel und Benetzungsmittel mit konventionellen Injektor- und Kartuschensystemen für die Implantation von Intraokularlinsen oder als Benetzungsmittel zum Schutz der Hornhautvorderfläche während ophthalmologischer Eingriffe verwendet werden. Als Gleitgel unterstützt Pe-Ha-Glide® die Handhabung und Implantation der Intraokularlinse.

Pe-Ha-Glide® 2,0 %: Jede Ampulle enthält 2,5 ml einer 2,0 %igen Hydroxypropylmethylcellulose-Lösung.

Zusammensetzung von 1,0 ml:
  • 20.000 mg Hydroxypropylmethylcellulose
  • 9,000 mg Natriumchlorid
  • 0,563 mg Dinatriumhydrogenphosphat2H2O
  • 0,045 mg Natriumdihydrogenphosphat2H2O
und weitere Komponenten wie HCL oder NaOH in ausreichender Menge und Wasser für Injektionszwecke.

Spezifikation:
pH 6,8 ... 7,4
Osmolalität (mOsm/kg) 255 ... 345
Haltbarkeit (Monate) 24



© Text und Produktfotos: Albomed GmbH, Unna 2015